Russland

Moskauer Synagogen-Attentäter erneut vor Gericht

Der 20-jährige Moskauer wird jetzt auch wegen „Schüren von Rassenhass“ angeklagt Moskau (n-ost) – Diese Woche begann vor dem Moskauer Stadtgericht der Berufungsprozess gegen Aleksandr Kopzew. Der junge Moskauer war am 11. Januar mit einem Jagdmesser über Gläubige in einer Moskauer Synagoge hergefallen. Neun Menschen wurden bei der Attacke zum Teil schwer verletzt. Kopzew wurde dafür bereits wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Arbeitslager verurteilt.Der von der Staatsanwaltschaft geforderten Verurteilung wegen „Schüren von Rassenhass“ folgte das Gericht in erster Instanz nicht. Kopzew wurde in diesem Punkt freigesprochen. Deshalb gingen die Anwälte der Opfer jetzt in Berufung. Die Ermittlungen ergaben nämlich, dass sich der damals arbeitslose Kopzew vor der Tat wochenlang mit nazistischen Websites und blutrünstigen Internet-Spielen beschäftigt hatte. Der junge Attentäter verkehrte vor der Tat in rechtsradikalen Moskauer Fußball-Fan-Clubs und wurde auf Skinhead-Demos gesehen. Vor Gericht begründete der seine Tat, er wolle mit seiner Tat „eine Bewegung im russischen Volk“ auslösen.Die derzeitige Gerichtsverhandlung muss der 20-Jährige von einem Glaskäfig aus verfolgen. Während er früher seine Tat wortreich begründete, gab er diesmal nur einsilbige Antworten. Russlands Oberrabbiner Berl Lasar äußerte sich hoffnungsvoll angesichts der Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies zeige, „dass die Macht – insbesondere die Justiz – über die nationalistischen Erscheinungen wirklich beunruhigt ist und alle Mittel des Gesetzes anwenden will, dem ein Ende zu bereiten.“ Er hoffe, dass nächste Urteil werde eine Warnung für „alle Extremisten“. Anwälte von Kopzew fordern StrafmilderungDie Anwälte von Kopzew werden versuchen in dem neuen Verfahren Strafmilderung für ihren Mandanten durchzusetzen. Sie argumentieren, Kopzew sei sich seiner Tat „nicht bewusst“ gewesen. Er sei nicht imstande  „zielgerichteten Hass zwischen den Nationalitäten zu schüren.“ Außerdem habe der Richter die Augenkrankheit und die psychischen Störungen des Angeklagten (angeblich leidet Kopzew an Schizophrenie) nicht berücksichtigt. Ärzte, die Kopzew nach der Messerattacke untersuchten, hatten erklärt, der Attentäter sei während des Überfalls zurechnungsfähig gewesen. Allerdings habe „eine chronische Schizophrenie“ auf seine Handlung eingewirkt. Weiter Überfälle auf AusländerUnterdessen gehen die rassistischen Überfälle in Russland weiter. Am 29. Juli wurden in Moskau zwei Iraner von drei Jugendlichen überfallen. Einer der Iraner musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Es wurde ein Strafverfahren wegen „Rowdytum“ eingeleitet. Wie das „Moskauer Büro für Menschenrechte“ mitteilte, starben in Russland in diesem Jahr bereits 18 Menschen in Folge von ausländerfeindlichen Überfällen, 160 Menschen wurden verletzt. Moskau liegt in diesem Jahr mit fünf Morden und 50 Verletzten an der Spitze der Statistik, gefolgt von St. Petersburg und Woronesch. Besonders betroffen sind Aserbaidschaner und Afrikaner. Etwa die Hälfte der bisher Verurteilten sind Mitglieder von Skinhead-Gruppen.
 
Der Schlachtruf der Skinheads, „Russland den Russen“, findet in der Bevölkerung durchaus Akzeptanz. Wie das Meinungsforschungszentrum von Juri Lewada ermittelte, wird die Parole von 16 Prozent der Bürger unterstützt. Weitere 37 Prozent unterstützen die Forderung unter dem Vorbehalt, ein solches Verlangen müsse „in vernünftigem Rahmen“ umgesetzt werden. 23 Prozent sind gegen die Parole, weil das „echter Faschismus“ sei. Ende


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